Sozial- und Verfahrensberatung

Viele Flüchtlinge und Migrant/innen nehmen in den ersten Wochen und Monaten ihres Aufenthaltes in Berlin Kontakt zum zfm auf. Sie kommen in die Psychosoziale- und Verfahrensberatung, um sich über den Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens zu informieren.

Erstberatung

Bereits in ersten Beratungsgesprächen berichten sie, wie sie aufgrund individueller Verfolgung oder im Rahmen von Bürgerkriegsereignissen Opfer von gewalttätigen Übergriffen geworden sind, wie sie Familienmitglieder verloren haben oder von diesen getrennt wurden und dass sie ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage verloren haben.

In der Beratung unterstützen die Mitarbeiter/innen des zfm Flüchtlinge bei der Vorbereitung auf das Asylverfahren und helfen bei der Suche nach passender anwaltlicher Beratung und psychotherapeutischer Behandlung.

Asylverfahrensberatung

Im Verlauf ihres Asylverfahrens können sich die Flüchtlinge mit dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an unsere Mitarbeiter/innen wenden.
Alle zwei Wochen bietet das zfm eine Rechtsanwaltssprechstunde mit einer Rechtsanwältin aus dem Rechtsberaternetz der Wohlfahrtsberatung an, insbesondere für die Bearbeitung rechtlich schwieriger Verfahren.

Bei negativem Abschluss eines Asylverfahrens informieren unsere Mitarbeiter/innen über mögliche Rechtsschutzbehelfe und unterstützen die Betroffenen dabei, weitere Abschiebungshindernisse geltend zu machen. So kann aus dringenden humanitären Gründen, oder weil die Ausreise faktisch unmöglich ist, die Abschiebung ausgesetzt werden (die Betroffenen erhalten eine Duldung) oder eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Beratung für von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge

In die Beratung kommen auch Personen, die unmittelbar von Abschiebung bedroht sind oder sich in der Bundesrepublik statuslos aufhalten. Hier helfen die Mitarbeiter/innen des zfm dabei, die Gründe aufzubereiten und vorzutragen, die gegebenenfalls erneut gegen eine Abschiebung sprechen. Gleichzeitig werden die Klient/innen darüber informiert, welche Maßnahmen sie in Berlin zur Gesundheitsversorgung und zur schulischen Bildung ihrer Kinder in Anspruch nehmen können.

Beratung zu Bleiberecht und Daueraufenthalt

Lange in der Bundesrepublik lebende Asylbewerber/innen und Geduldete mit erheblichen Integrationsleistungen erhalten Unterstützung bei der Beantragung eines Daueraufenthalts im Rahmen von Bleiberechtsregelungen. Das zfm unterstützt die Integrationsbemühungen dieser Klient/innen durch Sprachbildungs-, Qualifizierungs- und Vermittlungsangebote.

Beratung für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge

Besondere Unterstützung erhalten psychisch kranke, jugendliche und alte sowie behinderte Flüchtlinge. Sie werden zu ihren Problemlagen individuell beraten. Krankheiten und Behinderungen werden bei der Ausländerbehörde, beim JobCenter oder Sozialamt und beim Landesversorgungsamt geltend gemacht.

Opfer von gewalttätigen Übergriffen im Heimatland, die unter psychischen Belastungen leiden und sich in Berlin in psychotherapeutischer Betreuung befinden, werden dabei unterstützt, diese Umstände gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder der Ausländerbehörde nachvollziehbar zu machen. Bei fehlenden Behandlungsmöglichkeiten im Heimatland kann die Fortsetzung der Psychotherapie in Berlin zwingend erforderlich sein.

Die Mitarbeiter/innen des zfm unterstützen viele Jugendliche aus Familien mit langjährigen Kontakt zum zfm dabei, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) oder die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen.